Rechtsprechung
   LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15556
LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17 (https://dejure.org/2018,15556)
LSG Saarland, Entscheidung vom 01.03.2018 - L 1 R 7/17 (https://dejure.org/2018,15556)
LSG Saarland, Entscheidung vom 01. März 2018 - L 1 R 7/17 (https://dejure.org/2018,15556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 9 Abs 1 SGB 9, § 15 Abs 1 S 4 SGB 9, § 18 S 1 SGB 9, § 19 Abs 1 SGB 9, § 20 SGB 9
    Rentenversicherungsträger - Kostenübernahme - stationäre Rehabilitationsmaßnahme am Toten Meer in Israel - Verzinsung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 25.06.2013 - L 6 R 921/11

    Zu den Voraussetzungen der Übernahme der Kosten einer stationären

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Das Deutsche Medizinische Zentrum (DMZ) am Toten Meer in Israel ist als grundsätzlich geeignet zur Erbringung stationärer medizinischer Rehaleistungen iS des § 18 SGB 9 anzusehen (so auch LSG München vom 25.6.2013 - L 6 R 921/11).

    Hierzu schließe sich die Kammer den Ausführungen, u.a. des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 25.06.2013 (L 6 R 921/11) an.

    Die dabei getroffene Entscheidung der Beklagten ist jedoch fehlerhaft, da vorliegend eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist und dem Kläger die begehrte Maßnahme - anstatt auf Borkum - am Toten Meer in Israel als stationäre medizinische Rehamaßnahme hätte bewilligt werden müssen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R - juris Rn. 14 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - L 10 R 2684/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14; Luik in: jurisPK-SGB IX, § 15 Rn. 31).

    Bereits das Bayerische LSG hat in seinem Urteil vom 25.06.2013 (L 6 R 921/11), dem der erkennende Senat vorliegend folgt und auf das insoweit verwiesen wird, ausgeführt, dass das DMZ am Toten Meer als grundsätzlich geeignet zur Erbringung stationärer medizinsicher Rehabilitationen i.S.d. § 18 SGB IX anzusehen ist (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - L 7 R 43/14, juris Rn. 41).

    Entscheidend ist dabei neben dem therapeutischen Effekt auch die vom Sachverständigen Prof. Dr. V. beschriebene Schwere der Erkrankung des Klägers und der damit verbundene erhebliche Leidensdruck und somit insgesamt die Berücksichtigung der individuellen Gesundheitsstörungen des Klägers und die für ihn bestehenden Therapieoptionen (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11, juris Rn. 34).

    Im vorliegenden Fall sind dabei - wie sich aus den dargestellten Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. V. und den vorliegenden medizinischen Unterlagen ergibt - auch die vom Bayerischen LSG (Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11) entwickelten und vom SG in der angefochtenen Entscheidung dargestellten Kriterien erfüllt, insbesondere eine ausgeprägte Krankheitsanamnese mit schwer chronifiziertem progredientem Verlauf der Psoriasis bei ständiger ärztlicher Betreuung und erfolglosen systemischen Therapien, der Durchführung stationärer inländischer Rehabilitationsmaßnahmen mit nachweislich geringem Erfolg und kürzeren Remissionszeiten sowie ein ausgeprägter Akutbefund mit schweren Haut-Efloreszenzen.

    Hierbei sind insoweit nicht nur "kaufmännische" Überlegungen zu beachten, sondern auch der diagnostische und therapeutische Nutzen (vgl.Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11, juris Rn. 43, m.w.N.), so dass die hier streitige Maßnahme aufgrund des länger anhaltenden Heilerfolges insgesamt betrachtet als wirtschaftlicher erscheint.

    Vielmehr hat der Kläger im vorliegenden Fall aufgrund der hier anzunehmenden Ermessensreduzierung auf Null bei der Auswahl der Einrichtung ("Wie" der Leistung) einen Anspruch darauf, dass die Beklagte einen Einzelvertrag mit dem DMZ in Israel abschließt, so dass diese auch auf die nach ihrer Sicht notwendige Einhaltung der bestehenden Qualitätsanforderungen hinwirken kann (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11, juris Rn. 44, m.w.N. und unter Hinweis auf Kater in: Kassler Kommentar, § 15 SGB VI Rn. 47, wonach sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, dass in der tatsächlichen Belegung der Abschluss eines Belegungsvertrages zu sehen sei, der "je nach Bedarf" abgeschlossen werde).

    Die bei einem Anspruch auf Kostenerstattung zu beachtende Voraussetzung, dass auch eine Kausalität zwischen der zu Unrecht abgelehnten Leistung und der selbstbeschafften Maßnahme vorliegt, ist vorliegend gleichfalls gegeben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, juris Rn. 11; Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11, juris Rn. 44;Luik in: jurisPK-SGB IX, § 15 Rn. 50).

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R

    Krankenversicherung - Reichweite des Anspruchs auf Kostenerstattung -

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Da dieser Anspruch - wie auch die Parallelregelung in § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V - nicht weiter reicht als ein entsprechender Sachleistungsanspruch, setzt dieser daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Beklagte als Rentenversicherungsträger als Sach- oder Dienstleistung hätte erbringen müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R - juris Rn. 9, m.w.N.).

    Nach § 13 Abs. 1 SGB VI steht dem Rentenversicherungsträger darüber hinaus - unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - grundsätzlich ein pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitationsleistungen sowie bezüglich der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung zu ("Wie" der Leistung; vgl. auch BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R - juris Rn. 14, zu § 13 SGB V).

    Die dabei getroffene Entscheidung der Beklagten ist jedoch fehlerhaft, da vorliegend eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist und dem Kläger die begehrte Maßnahme - anstatt auf Borkum - am Toten Meer in Israel als stationäre medizinische Rehamaßnahme hätte bewilligt werden müssen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R - juris Rn. 14 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - L 10 R 2684/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14; Luik in: jurisPK-SGB IX, § 15 Rn. 31).

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2015 - L 7 R 43/14

    Auslandsbehandlung - stationäre medizinische Rehabilitation zur

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Die dabei getroffene Entscheidung der Beklagten ist jedoch fehlerhaft, da vorliegend eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist und dem Kläger die begehrte Maßnahme - anstatt auf Borkum - am Toten Meer in Israel als stationäre medizinische Rehamaßnahme hätte bewilligt werden müssen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R - juris Rn. 14 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - L 10 R 2684/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14; Luik in: jurisPK-SGB IX, § 15 Rn. 31).

    Bereits das Bayerische LSG hat in seinem Urteil vom 25.06.2013 (L 6 R 921/11), dem der erkennende Senat vorliegend folgt und auf das insoweit verwiesen wird, ausgeführt, dass das DMZ am Toten Meer als grundsätzlich geeignet zur Erbringung stationärer medizinsicher Rehabilitationen i.S.d. § 18 SGB IX anzusehen ist (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - L 7 R 43/14, juris Rn. 41).

  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Aus § 15 Abs. 1 S 4 SGB 9 ergibt sich ein Anspruch auf Verzinsung der Erstattungsforderung als Teil der notwendigen Beschaffungskosten (vgl BSG vom 11.9.2012 - B 1 KR 3/12 R = BSGE 111, 289 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 23, RdNr 43).

    Der Kläger hat unmittelbar aus § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX auch einen Anspruch auf Verzinsung seiner Erstattungsforderung als notwendige Beschaffungskosten(vgl. BSG vom 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R, juris Rn. 43) in Höhe von 5, 99 Prozentpunkten, da er zur Finanzierung der hier streitigen Rehamaßnahme in Israel ein Privatdarlehen aufnehmen musste, das mit diesem Prozentsatz zu verzinsen war (Schriftsatz des Klägers vom 25.10.2016 und Darlehensvertrag vom 30.03.2016).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 17/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Dieser kann auch dann bestehen, wenn mit der im EU/EWR-Ausland praktizierten Methode ein qualitativer Vorrang gegenüber den im EU/EWR-Inland angewandten Methoden gebührt (vgl BSG vom 6.3.2012 - B 1 KR 17/11 R = SozR 4-2500 § 18 Nr. 7 RdNr 27).

    Die Überlegenheit kann sich dabei auch im Rahmen eines Vergleichs lediglich symptomatisch behandelnder Therapien ergeben (so BSG, Urteil vom 06. März 2012 - B 1 KR 17/11 R, juris Rn. 27, m.w.N.).

  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Die bei einem Anspruch auf Kostenerstattung zu beachtende Voraussetzung, dass auch eine Kausalität zwischen der zu Unrecht abgelehnten Leistung und der selbstbeschafften Maßnahme vorliegt, ist vorliegend gleichfalls gegeben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R, juris Rn. 11; Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11, juris Rn. 44;Luik in: jurisPK-SGB IX, § 15 Rn. 50).
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung umfasst Reparatur bei

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Die Verpflichtung zur Erstattung "der Aufwendungen" (§ 15 Abs. 1 Satz 3 SGB IX) geht insoweit der allgemeinen Zinsregelung des § 44 SGB I vor, da der Zinsanspruch damit Teil des Kostenerstattungsanspruchs - weitere Kosten der Selbstbeschaffung -und kein Zinsanspruch im eigentlichen Sinne ist (vgl. BSG, Urteil vom 12.09.2012 - B 3 KR 20/11 R - juris Rn. 21, zu der Parallelvorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V; hierzu: Padé, jurisPR-SozR 15/2013 Anm. 4, wonach die Entscheidung des BSG auch auf § 15 Abs. 4 SGB IX Anwendung findet).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Dieser Kostenerstattungsanspruch findet vorliegend seine rechtliche Grundlage in § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, der auch im Bereich der Rentenversicherung Anwendung findet (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 20.10.2009 - Az. B 5 R 5/07 R; Stähler in: jurisPK-SGB VI, § 15 Rn. 18.3).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2009 - L 10 R 2684/07

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbst beschaffte Maßnahme - Studium

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Die dabei getroffene Entscheidung der Beklagten ist jedoch fehlerhaft, da vorliegend eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist und dem Kläger die begehrte Maßnahme - anstatt auf Borkum - am Toten Meer in Israel als stationäre medizinische Rehamaßnahme hätte bewilligt werden müssen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R - juris Rn. 14 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - L 10 R 2684/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14; Luik in: jurisPK-SGB IX, § 15 Rn. 31).
  • LSG Bayern, 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03

    Stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Wunsch-

    Auszug aus LSG Saarland, 01.03.2018 - L 1 R 7/17
    Im Ergebnis zu Recht hat das SG auf die Klage, die nach Durchführung der begehrten Reha-Maßnahme zutreffend auf eine Leistungsklage umgestellt wurde (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 26.11.2003 - L 16 RJ 263/03, m.w.N.), die Beklagte zur Kostenerstattung verurteilt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2019 - L 21 R 76/15
    Zudem ist der Senat der Überzeugung, dass in den Fällen eines qualitativen Versorgungsdefizites im Inland eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist (eine Ermessensreduzierung auf Null dann ebenfalls annehmend LSG für das Saarland vom 01.03.2018 - L 1 R 7/17, Rn. 41 f., juris; so auch Nellisen, jurisPR-SozR 15/2018 Anm.1; Bayerisches LSG vom 25.06.2013 - L 6 R 921/11, Rn. 34, juris; Oppermann in: Hauck/Noftz, SGB IX, 05/19, § 31 Rn. 8; O"’Sullivan in: juris-PK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 31 Rn. 24 mit der Begründung, dass die Voraussetzungen Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit auch bei der Ermessensausübung eine Rolle spielen dürften und daher in der Praxis oft eine Ermessensreduzierung auf Null vorliege).

    Hierbei kann die Beklagte auch auf die Einhaltung der Qualitätsanforderungen des SGB IX hinwirken (so auch Bayerisches LSG vom 26.11.2008 - L 16 R 892/07, Rn. 35, juris; LSG für das Saarland vom 01.03.2018 - L 1 R 7/17, Rn. 44, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht